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Verwaltungsrecht

Karınca Rechtsanwaltskanzlei bietet Prozessführung und Beratung für Personen und Organisationen in den Bereichen Energiemarkt, Vergabe, Beamtenernennungen und Disziplinarverfahren, Hochschulrecht, kommunales Umweltrecht, Sozialversicherungsrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Privatisierung, Tabak- und Alkoholmarktregulierung, Telekommunikationsrecht sowie Informations- und Kommunikationstechnologierecht.

Diese Seite enthält allgemeine Informationen zum Verwaltungsrecht und zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Verwaltungsrecht umfasst Verwaltungsakte und -handlungen, Nichtigkeits- und Vollklagen sowie Verfahren vor Regulierungsbehörden.

Karınca Avukatlık führt in Ankara Beratung und Verfahrensbegleitung in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten durch. Die Angaben sind allgemeiner Natur; sie ersetzen keine konkrete Beratung.

Häufige Themen im Verwaltungsrecht

Bei Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte sind Fristen und Verfahrensvorschriften entscheidend. Eine Klage am falschen Ort oder außerhalb der Frist kann zum Rechtsverlust führen.

  • Nichtigkeits- und Vollklagen
  • Streitigkeiten über Ausschreibungen und öffentliche Vergaben
  • Beamtenernennungen und Disziplinarmaßnahmen
  • SGK- und sozialversicherungsrechtliche Akte
  • Kommunal- und Umweltrecht
  • Akte von Regulierungsbehörden (Wettbewerb, Datenschutz u. a.)

Ankara und die Verwaltungsgerichtsbarkeit

In vielen verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten hängen Zuständigkeit und Kompetenz mit den Verwaltungsgerichten in Ankara oder mit Verfahren vor dem Staatsrat (Danıştay) zusammen. Der Rechtsweg richtet sich nach der Art der Akte.

Es werden keine vorab gegebenen Zusagen zu Ergebnis oder Dauer gemacht. Für ein Gespräch kann die Kontaktseite genutzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Innerhalb welcher Frist kann gegen einen Verwaltungsakt geklagt werden?

Die Fristen richten sich nach der Zustellung und der Art des Akts. Statt allgemeiner Information bedarf es einer Bewertung anhand des Zustellungsdatums und der Art des konkreten Akts.

Was ist eine Nichtigkeitsklage?

Die Nichtigkeitsklage ist ein verwaltungsgerichtlicher Rechtsweg zur Aufhebung eines als rechtswidrig gerügten Verwaltungsakts. Voraussetzungen und Fristen werden aktenbezogen geprüft.