Unterhaltserhöhungsrate 2026
Nach Artikel 176 des türkischen Zivilgesetzbuchs kann eine Erhöhung oder Herabsetzung des Unterhaltsbetrags nach Änderungen der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Parteien verlangt werden. Im Jahr 2026 ist die VPI-Steigerungsrate (Verbraucherpreisindex) ein wichtiges Referenzkriterium in Anpassungsverfahren.
Nach der Rechtsprechung des Yargıtay reicht die jährliche VPI-Steigerung allein nicht aus: Einkommen des Verpflichteten, Bedarf des Berechtigten und Lebensstandard der Parteien werden gemeinsam bewertet.
Unterhaltsverfahren bei veränderten Umständen
Arbeitslosigkeit, Ruhestand oder ein erheblicher Einkommensrückgang des Verpflichteten können eine Herabsetzung oder Aufhebung rechtfertigen. Ebenso können Wiederverheiratung, Aufnahme einer Arbeit oder wirtschaftliche Verbesserung des Berechtigten den Betrag beeinflussen.
Bei Anpassungsklagen wegen veränderter Umstände muss die Änderung dauerhaft und erheblich sein. Vorübergehende oder unerhebliche Änderungen reichen allein nicht aus.
- Arbeitslosigkeit oder Einkommensverlust
- Ruhestand
- Wiederverheiratung
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- Änderungen des Gesundheitszustands
