Was ist Scheidung?
Das türkische Zivilgesetzbuch definiert die Scheidung nicht. Die Auflösung einer gültig geschlossenen Ehe zu Lebzeiten der Ehegatten erfordert ein Gerichtsurteil aufgrund der gesetzlichen Gründe und Voraussetzungen. Scheidung ist somit die rechtliche Beendigung der Ehegemeinschaft.
Systematisch gibt es besondere und allgemeine sowie absolute und relative Gründe. Dieser Beitrag ordnet sie; die Einzelgründe folgen später. In Ankara bestimmt die Wahl des Grundes die Beweisstrategie von Anfang an.
Absolute Scheidungsgründe
Absolute Gründe sind u. a. Ehebruch (Art. 161), Lebensnachstellung (Art. 162), äußerst schlechte oder ehrverletzende Behandlung (Art. 162), Verlassen (Art. 164), einvernehmliche Scheidung (Art. 166/III) und Scheidung nach tatsächlicher Trennung (Art. 166/IV).
Ist die materielle Tatsache bewiesen, wird geschieden, ohne zu prüfen, ob die Ehe erschüttert war — das wird vermutet.
- Ehebruch (Art. 161 ZGB)
- Lebensnachstellung (Art. 162)
- Äußerst schlechte oder ehrverletzende Behandlung (Art. 162)
- Verlassen (Art. 164)
- Einvernehmliche Scheidung (Art. 166/III)
- Tatsächliche Trennung (Art. 166/IV)
Relative Scheidungsgründe
Relative Gründe: Straftat (Art. 163), ehrloses Leben (Art. 163), Geisteskrankheit (Art. 165) und Erschütterung der Ehe (Art. 166/I–II).
Relative Gründe stehen im Ermessen: Scheidung nur, wenn die Ehe so erschüttert ist, dass sie den Ehegatten nicht mehr zumutbar ist.
- Straftat (Art. 163)
- Ehrloses Leben (Art. 163)
- Geisteskrankheit (Art. 165)
- Erschütterung der Ehe (Art. 166/I–II)
Besondere und allgemeine Gründe
Besondere Gründe: Art. 161–165 (Ehebruch bis Geisteskrankheit).
Allgemeine Gründe: Erschütterung, Einvernehmen und tatsächliche Trennung (Art. 166).
Ist Ehebruch ein Scheidungsgrund?
Ehebruch ist strafrechtlich kein Delikt, zivilrechtlich aber absoluter Scheidungsgrund (Art. 161). Absolute Wirkung: bei Beweis kann ohne weiteres Verschulden geschieden werden.
Fristen: sechs Monate ab Kenntnis und spätestens fünf Jahre nach der Tat; der verzeihende Ehegatte hat kein Klagerecht.
Eine Legaldefinition fehlt. Seit 2005 entfällt die Strafbarkeit; heute stützt sich der Scheidungsgrund auf die Treuepflicht (Art. 185). Andere treuwidrige Handlungen sind oft unter Art. 166/1 zu prüfen.
Lebensnachstellung, äußerst schlechte oder ehrverletzende Behandlung
Ehegatten müssen das Eheglück gemeinsam sichern (Art. 185). Art. 162 erfasst Lebensnachstellung, äußerst schlechte Behandlung und grob ehrverletzendes Verhalten; systematische Fälle sprechen für den absoluten Grund statt nur Art. 166.
Schon ein schwerer Gewaltakt kann genügen. Der Yargıtay hat Messerbedrohung und körperliche Gewalt unter Art. 162 gefasst; andauernde Gewalt als äußerst schlecht und ehrverletzend.
Straftat, ehrloses Leben und Verlassen
Art. 163: bei entwürdigender Straftat oder ehrlosem Leben, wenn Zusammenleben nicht zumutbar ist, kann jederzeit geklagt werden.
Verlassen (Art. 164) unterliegt strengen Formvoraussetzungen; fehlende Form oder Frist kann die Klage scheitern lassen.
In Ankara entscheiden Grundwahl, Beweislast und Fristen über die Akte. Karınca Avukatlık in Çankaya empfiehlt die richtige Grundwahl und Klagestrategie nach Art. 161–166.
- Absolute Gründe: Beweis der Tatsache genügt
- Relative Gründe: zusätzlich Erschütterung
- Ehebruch: 6 Monate / 5 Jahre
- Verlassen: strenge Form
- Grundwahl bestimmt die Beweisstrategie
