Berechtigte Scheidungsgründe
Was „berechtigt“ heißt, richtet sich nach Treu und Glauben (Art. 2), Billigkeit (Art. 4) und den Pflichten aus Art. 185 sowie den Gründen Art. 161–166.
Begriff im ZGB
Pflichtverstöße gegen Art. 185 (Glück der Ehe, Kinder, Zusammenleben, Treue, Beistand) können berechtigte Gründe sein.
Praktische Beispiele
Ehebruch; Vernachlässigung; Gewalt und weitere Gründe nach Art. 161–166 mit konkreten Beweisen.
Klageschrift und Anwalt
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- Treu und Glauben / Billigkeit
- Art. 185-Pflichten
- Art. 161–166
- Tatsachen + Beweis
- Ankara: Söğütözü + Gebühren
