Was ist das Kindeswohl-Prinzip?
Kinder sind eigenständige Personen. In Scheidungsstreitigkeiten droht, sie wie Objekte zu behandeln. Das Zivilgesetzbuch anerkennt eigene Rechte des Kindes. Art. 3 Abs. 1 UN-KRK macht das Kindeswohl zur vorrangigen Erwägung in allen kindbezogenen Maßnahmen.
Staat und Gerichte schützen das Kind nötigenfalls auch gegen die Eltern. In Ankara leitet das Prinzip Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen.
Anhörung des Kindes in der Scheidung
Eine Anhörung kann erforderlich sein, darf das Kindeswohl aber nicht verletzen. Sensibles Vorgehen, möglichst in kindgerechten Räumen statt einschüchternder Säle.
Sorgerecht als Verhandlungsmasse
Sorgerecht darf nicht aus Wut „verhandelt“ werden. Maßstab ist die bessere Förderung der Entwicklung, nicht die höhere finanzielle Kraft. Der Kindeswille zählt, kann aber dem Kindeswohl weichen.
Karınca Avukatlık in Çankaya führt Scheidungs- und Sorgerechtsakten am Kindeswohl ausgerichtet.
- UN-KRK Art. 3: Kindeswohl vorrangig
- Schutz auch gegen Eltern
- Anhörung möglichst kindgerecht
- Kein Verhandlungsobjekt
- Maßstab: Entwicklung, nicht Vermögen
