Karınca Avukatlık

Was ist das Prinzip des Kindeswohls (übergeordnetes Interesse)?

MAKALEAile HukukuAv. Eray Karınca5 dk okuma

UN-Kinderrechtskonvention Art. 3 und türkisches Recht: Kindeswohl bei Scheidung, Sorgerecht und Anhörung. Familienrecht Ankara.

Was ist das Kindeswohl-Prinzip?

Kinder sind eigenständige Personen. In Scheidungsstreitigkeiten droht, sie wie Objekte zu behandeln. Das Zivilgesetzbuch anerkennt eigene Rechte des Kindes. Art. 3 Abs. 1 UN-KRK macht das Kindeswohl zur vorrangigen Erwägung in allen kindbezogenen Maßnahmen.

Staat und Gerichte schützen das Kind nötigenfalls auch gegen die Eltern. In Ankara leitet das Prinzip Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen.

Anhörung des Kindes in der Scheidung

Eine Anhörung kann erforderlich sein, darf das Kindeswohl aber nicht verletzen. Sensibles Vorgehen, möglichst in kindgerechten Räumen statt einschüchternder Säle.

Sorgerecht als Verhandlungsmasse

Sorgerecht darf nicht aus Wut „verhandelt“ werden. Maßstab ist die bessere Förderung der Entwicklung, nicht die höhere finanzielle Kraft. Der Kindeswille zählt, kann aber dem Kindeswohl weichen.

Karınca Avukatlık in Çankaya führt Scheidungs- und Sorgerechtsakten am Kindeswohl ausgerichtet.

  • UN-KRK Art. 3: Kindeswohl vorrangig
  • Schutz auch gegen Eltern
  • Anhörung möglichst kindgerecht
  • Kein Verhandlungsobjekt
  • Maßstab: Entwicklung, nicht Vermögen
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Häufig vergessene Punkte im Protokoll der einvernehmlichen Scheidung: Checkliste

Im Protokoll der einvernehmlichen Scheidung genügt nicht die bloße Scheidungsabsicht. Finanzielle Folgen und die Lage der Kinder müssen klar geregelt sein; das Gericht hört die Parteien persönlich und muss die Regelung für angemessen halten. Beginn des Unterhalts, jährliche Erhöhung, Zahlungstag, Umgangskalender und vermögensrechtliche Formulierungen sind für spätere Streitigkeiten besonders wichtig.

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Kann der Richter ohne Scheidungsklage in die Ehe eingreifen?

Ein richterliches Eingreifen in die eheliche Gemeinschaft kann auch ohne Scheidungsklage beantragt werden. Erfüllt ein Ehegatte die familiären Pflichten nicht oder besteht Streit über eine wichtige Eheangelegenheit, kann ein Antrag nach TMK Art. 195–201 gestellt werden. Beitrag zum Unterhalt, Unterhalt beim Getrenntleben, Nutzung der Wohnung und Beschränkungen bestimmter Vermögensgeschäfte sind unterschiedliche Beispiele dieses Schutzes.

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Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

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Kinder sind eigenständige Personen. In Scheidungsstreitigkeiten droht, sie wie Objekte zu behandeln. Das Zivilgesetzbuch anerkennt eigene Rechte des Kindes. Art. 3 Abs. 1 UN-KRK macht das Kindeswohl zur vorrangigen Erwägung in allen kindbezogenen Maßnahmen.