Schutz des Unterhalts vor Inflation
Das Familiengericht verlangt für Unterhalt grundsätzlich einen Antrag. Auf Antrag kann es eine jährliche Erhöhung festsetzen; nach dem Antragsbindungsgrundsatz kann es auch ohne regelmäßige Erhöhung zusprechen.
Bei hoher Inflation muss Armutsunterhalt gegen Wertverlust geschützt werden. Erhöhung über jährlichen CPI/PPI, einen Wechselkurs oder ein Wertgut (Gold usw.) beantragen.
Ohne diesen Antrag kann der Betrag während des streitigen Verfahrens — auch durch höhere Gewalt — wirtschaftlich entwertet werden.
- Jährlicher CPI oder PPI
- Definierter Wechselkurs
- Wertgut (z. B. Gold)
Erhöhung, Herabsetzung oder Aufhebung möglich?
Nach der Scheidung steht nichts still. Nach ZGB Art. 176 schaffen veränderte Wirtschafts- und Vermögenslagen neue Klagerechte.
Erhöhung: Fehlt eine Erhöhungsrate oder reicht sie wegen Inflation nicht aus, kann der Gläubiger auf Erhöhung klagen.
Herabsetzung oder Aufhebung: Der Schuldner kann bei Verbesserung der Gläubigerlage oder ernstlicher Beeinträchtigung der eigenen Leistungsfähigkeit Herabsetzung oder Aufhebung verlangen.
Beispiel 2026 und Fazit
Bei CPI-/PPI-gebundener Erhöhung bestimmt die Tranche (halbjährlich oder jährlich) die Sätze. Beispiel Februar 2026: Jahres-CPI 31,53 %; entsprechend gebundener Unterhalt ist um 31,53 % zu erhöhen.
Ein streitiges Scheidungsverfahren prägt auch künftigen Wohlstand. In Ankara empfiehlt Karınca Anwaltskanzlei in Çankaya, Erhöhungsanträge und Variationsakten von Anfang an zu planen.
- Antragsbindung: Erhöhung im Antrag verlangen
- ZGB 176: Erhöhung, Herabsetzung oder Aufhebung möglich
- Februar 2026 Jahres-CPI: 31,53 %
- Erhöhungstranche halbjährlich oder jährlich
