Karınca Avukatlık

Struktur politischer Parteien, Verbot und Treuhänderbestellung

MAKALEAnayasa HukukuAv. Eray Karınca9 dk okuma

Ges. 2820: Parteinatur, AYM-Verbot, Wahl- vs. Zivilgerichtsbarkeit, YSK und Kayyım-Debatte. Verfassungsrecht Ankara.

Struktur und Natur

Parteien haben Sonderstatus nach Ges. 2820; hilfsweise ZGB und Vereinsgesetz (Art. 121).

Können Parteien verboten werden?

Ja; seit 1963 zahlreiche Verbote durch das Verfassungsgericht.

Wahl- und Zivilgerichtsbarkeit

Kongresswahlen unterliegen der Wahlgerichtsbarkeit; Zivilgerichte haben hier grundsätzlich keine Kompetenz.

Verbotsverfahren

Art. 98–101: Klage durch Yargıtay-Generalstaatsanwalt; Entscheidung AYM mit 3/5-Mehrheit; Gründe u. a. verfassungswidrige Programme, Fokus unzulässiger Handlungen, ausländische Hilfe.

Kayyım und YSK

Kein ausdrücklicher Kayyım im SPK; möglich über Verweisung ZGB/Vereinsrecht und einstweilige Verfügung (HMK 391), Treuhänder nach Art. 427 ZGB. YSK-Entscheidungen sind endgültig (Verf. Art. 79). Karınca Avukatlık in Çankaya berät verfassungsrechtliche Akten in Ankara.

  • Sonderstatus der Parteien
  • Verbot: AYM; 3/5-Mehrheit
  • Kongress: Wahlgerichtsbarkeit/YSK
  • Kayyım nur über Verweisung diskutiert
  • YSK-Entscheidungen endgültig
SIYASI PARTILER2820 SAYILI KANUNPARTI KAPATMAANAYASA MAHKEMESIYSKKAYYIMSEÇIM YARGISIANAYASA HUKUKUANKARA AVUKAT
ARTIKEL

Wie stellt man eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht ein?

Die Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht kann unter bestimmten Voraussetzungen und Verfahren erhoben werden, wenn behauptet wird, dass Grundrechte und -freiheiten durch staatliche Gewalt verletzt wurden. Es müssen alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft, Fristen eingehalten und das Antragsformular vollständig ausgefüllt werden. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; für konkrete Fälle wird professionelle Unterstützung empfohlen.

WEITERLESEN
ARTIKEL

Wer kann eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht einlegen?

Das Recht auf Individualbeschwerde beim Verfassungsgericht steht Personen zu, deren Grundrechte und -freiheiten durch staatliche Gewalt verletzt wurden. Natürliche Personen, in bestimmten Fällen juristische Personen des Privatrechts und ausnahmsweise Ausländer können Beschwerde einlegen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; für Einzelfälle wird die Hinzuziehung eines Experten empfohlen.

WEITERLESEN
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Können Parteien verboten werden?+

Ja; seit 1963 zahlreiche Verbote durch das Verfassungsgericht.