Karınca Avukatlık

Struktur politischer Parteien, Verbot und Treuhänderbestellung

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Ges. 2820: Parteinatur, AYM-Verbot, Wahl- vs. Zivilgerichtsbarkeit, YSK und Kayyım-Debatte. Verfassungsrecht Ankara.

Struktur und Natur

Parteien haben Sonderstatus nach Ges. 2820; hilfsweise ZGB und Vereinsgesetz (Art. 121).

Können Parteien verboten werden?

Ja; seit 1963 zahlreiche Verbote durch das Verfassungsgericht.

Wahl- und Zivilgerichtsbarkeit

Kongresswahlen unterliegen der Wahlgerichtsbarkeit; Zivilgerichte haben hier grundsätzlich keine Kompetenz.

Verbotsverfahren

Art. 98–101: Klage durch Yargıtay-Generalstaatsanwalt; Entscheidung AYM mit 3/5-Mehrheit; Gründe u. a. verfassungswidrige Programme, Fokus unzulässiger Handlungen, ausländische Hilfe.

Kayyım und YSK

Kein ausdrücklicher Kayyım im SPK; möglich über Verweisung ZGB/Vereinsrecht und einstweilige Verfügung (HMK 391), Treuhänder nach Art. 427 ZGB. YSK-Entscheidungen sind endgültig (Verf. Art. 79). Karınca Avukatlık in Çankaya berät verfassungsrechtliche Akten in Ankara.

  • Sonderstatus der Parteien
  • Verbot: AYM; 3/5-Mehrheit
  • Kongress: Wahlgerichtsbarkeit/YSK
  • Kayyım nur über Verweisung diskutiert
  • YSK-Entscheidungen endgültig
SIYASI PARTILER2820 SAYILI KANUNPARTI KAPATMAANAYASA MAHKEMESIYSKKAYYIMSEÇIM YARGISIANAYASA HUKUKUANKARA AVUKAT
Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Struktur und Natur nedir?+

Parteien haben Sonderstatus nach Ges. 2820; hilfsweise ZGB und Vereinsgesetz (Art. 121).

Können Parteien verboten werden?+

Ja; seit 1963 zahlreiche Verbote durch das Verfassungsgericht.

Wahl- und Zivilgerichtsbarkeit nedir?+

Kongresswahlen unterliegen der Wahlgerichtsbarkeit; Zivilgerichte haben hier grundsätzlich keine Kompetenz.

Verbotsverfahren nedir?+

Art. 98–101: Klage durch Yargıtay-Generalstaatsanwalt; Entscheidung AYM mit 3/5-Mehrheit; Gründe u. a. verfassungswidrige Programme, Fokus unzulässiger Handlungen, ausländische Hilfe.

Kayyım und YSK nedir?+

Kein ausdrücklicher Kayyım im SPK; möglich über Verweisung ZGB/Vereinsrecht und einstweilige Verfügung (HMK 391), Treuhänder nach Art. 427 ZGB. YSK-Entscheidungen sind endgültig (Verf. Art. 79). Karınca Avukatlık in Çankaya berät verfassungsrechtliche Akten in Ankara. • Sonderstatus der Parteien • Verbot: AYM; 3/5-Mehrheit • Kongress: Wahlgerichtsbarkeit/YSK • Kayyım nur über Verweisung diskutiert • YSK-Entscheidungen endgültig