Die Mutter des 18-jährigen Hamit, der seinen Vater sucht, wurde wenige Tage nach einer Fernsehsendung in Untersuchungshaft genommen. Meines Erachtens ist dies eine schwerwiegende Maßnahme: Der zugrunde liegende Straftatvorwurf ist umstritten, die Begründung schwach und die Maßnahme im Verhältnis zur erwarteten Strafe unverhältnismäßig. Dass Sendung, polizeilicher Gewahrsam und Untersuchungshaft unmittelbar aufeinanderfolgten, erweckt zudem den Eindruck, die Entscheidung sei stärker vom Fernsehen und der öffentlichen Meinung als von den gesetzlichen Maßstäben beeinflusst worden.
Der Fall: Vom Hilfegesuch im Fernsehen zur Untersuchungshaft
Hamit Yorulmaz lebt im Bezirk Torbalı in İzmir und leidet an Thalassämie. Zum Überleben benötigt er eine Stammzelltransplantation; um einen geeigneten Spender zu finden, muss er seinen biologischen Vater erreichen.
Seine Mutter ließ ihn im Alter von 3 Jahren bei seinem Vater zurück; aufgewachsen ist er bei seiner Großmutter und seinem Großvater väterlicherseits. Ein DNA-Test im Alter von 14 Jahren ergab, dass Mehmet Sağbaş, der ihn großgezogen hatte, nicht sein biologischer Vater war. Daraufhin wurde das im Personenstandsregister eingetragene Vaterschaftsverhältnis aufgehoben.
Ende September 2026 wandte sich Hamit an die Sendung Müge Anlı ile Tatlı Sert. Er erklärte, seine Mutter und sein Onkel mütterlicherseits wüssten, wer sein wirklicher Vater sei, sagten es ihm aber nicht. Die telefonisch zugeschaltete Mutter sagte, ihr Sohn könne den Namen seines Vaters durch eine Klage erfahren. Die Staatsanwaltschaft wertete die Sendung als Hinweis auf eine Straftat; weniger als eine Woche später kam die Mutter in Untersuchungshaft.
Welche Straftaten wurden Mutter und Onkel vorgeworfen?
Die Staatsanwaltschaft Torbalı leitete von Amts wegen Ermittlungen ein, ohne auf eine Anzeige oder einen Strafantrag zu warten.
Der Mutter wurden drei Straftaten vorgeworfen. Erstens die Veränderung oder Verschleierung der Abstammung eines Kindes (türkisches Strafgesetzbuch, TCK 231): Das Kind blieb einem anderen Mann im Personenstandsregister zugeordnet, obwohl der wirkliche Vater bekannt war, und die Wahrheit wurde 18 Jahre lang verschwiegen. Zweitens die Verletzung familienrechtlicher Pflichten (TCK 233): Hamit wurde mit 3 Jahren zurückgelassen und angeblich wegen seiner Krankheit abgelehnt. Drittens die Nichterfüllung der Hilfeleistungs- oder Meldepflicht (TCK 98): Die Identität des Vaters wurde nicht genannt, obwohl Hamit zum Überleben einen Spender benötigte.
Dem Onkel wurde Bedrohung vorgeworfen (TCK 106): Hamit soll bei der Suche nach seinem Vater bedroht worden sein.
Die Behauptung, die Mutter habe Hamit während des Scheidungsverfahrens wegen seiner Krankheit nicht gewollt, stammt von Mehmet Sağbaş, der ihn großgezogen hat. Der Bedrohungsvorwurf beruht auf Hamits eigener Schilderung.
Ob der Tatbestand der Nichterfüllung der Hilfeleistungs- oder Meldepflicht auf diesen Fall passt, ist umstritten. Bestraft wird, wer einer Person, die sich aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Verletzung nicht selbst helfen kann, keine Hilfe leistet oder die zuständigen Behörden nicht unverzüglich verständigt; ein typisches Beispiel ist, einen Verletzten auf der Straße zurückzulassen. Das Verschweigen einer Information lässt sich diesem Muster nicht ohne Weiteres zuordnen.
Warum kam die Mutter in Untersuchungshaft?
Am 5. Oktober 2026 ordnete der diensthabende türkische Friedensstrafrichter Untersuchungshaft für die Mutter Nihal Beyit an. Der Onkel Mehmet Yorulmaz wurde dagegen unter gerichtlichen Kontrollauflagen freigelassen, also beispielsweise mit der Pflicht, sich zur Unterschrift zu melden. Die Entscheidungsgründe wurden nicht bekannt gegeben; die gesetzlichen Regeln zur Untersuchungshaft lassen jedoch weitgehend erkennen, worauf die Entscheidung beruhen könnte.
Bei geringfügigen Straftaten ist Untersuchungshaft verboten. Nach der türkischen Strafprozessordnung (CMK 100/4, Verbot der Untersuchungshaft) darf bei Straftaten mit einer Höchststrafe von nicht mehr als zwei Jahren keine Untersuchungshaft angeordnet werden. Die Nichterfüllung der Hilfeleistungs- oder Meldepflicht und die Verletzung familienrechtlicher Pflichten werden jeweils mit höchstens einem Jahr bestraft. Auch der Grundtatbestand der Bedrohung sieht nicht mehr als zwei Jahre vor; deshalb kam der Onkel nicht in Untersuchungshaft.
Damit bleibt der Abstammungstatbestand. Die Veränderung oder Verschleierung der Abstammung eines Kindes wird mit einem bis drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Die Untersuchungshaft beruht höchstwahrscheinlich auf diesem Vorwurf.
Ein Tatverdacht allein reicht nicht aus. Das Gesetz (CMK 100/1 und 100/2, Haftgründe) verlangt neben einem dringenden Tatverdacht auch Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. In ihrer Aussage benannte die Mutter einen Mann als Vater. Den Schilderungen derjenigen zufolge, die ihn gesehen haben, sieht der Mann aus wie Hamid mit Bart. Der Richter wollte möglicherweise verhindern, dass dieser Mann Kontakt zur Mutter aufnimmt, bevor er ausfindig gemacht wird.
Ist Untersuchungshaft nicht zu schwerwiegend?
Meines Erachtens ist Untersuchungshaft in diesem Fall eine schwerwiegende Maßnahme. Dafür gibt es drei Gründe: Der zugrunde liegende Straftatvorwurf ist umstritten, der Haftgrund schwach und die Maßnahme im Verhältnis zur erwarteten Strafe unverhältnismäßig.
Erstens: Schon der Straftatbestand ist umstritten
Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch ist der Ehemann rechtlich der Vater eines Kindes, das während der Ehe oder innerhalb von 300 Tagen nach deren Beendigung geboren wird (TMK 285, Vaterschaftsvermutung). Presseberichten zufolge war Hamits Mutter bei seiner Geburt mit Mehmet Sağbaş verheiratet. In diesem Fall war die Eintragung des Kindes als Kind von Sağbaş keine Täuschung der Mutter, sondern eine automatisch eintretende Rechtsfolge.
Ein während der Ehe geborenes Kind wird ohne Erklärung oder Mitwirkung der Mutter unmittelbar in das Familienregister des Ehemanns eingetragen. Diese Regel galt bereits bei Hamits Geburt. Heute erfolgt die Registrierung noch automatischer: Bei einer Krankenhausgeburt meldet die Gesundheitseinrichtung selbst die Geburt beim Personenstandsregister (Gesetz über Personenstandsdienste, Artikel 15, Geburtsanzeige).
Das bedeutet nicht, dass eine verheiratete Mutter diese Straftat heute niemals begehen könnte. Bei mündlichen Geburtsanzeigen nach Geburten außerhalb eines Krankenhauses, beim Vertauschen von Babys, bei der Registrierung eines fremden Kindes als eigenes oder bei Handlungen, die das Bekanntwerden der wahren Abstammung verhindern, kann dieser Tatbestand weiterhin verwirklicht werden. Eine Eintragung, die das Gesetz automatisch bewirkt, kann der Mutter jedoch nicht als Straftat zugerechnet werden.
Auch der Kassationshof hat in diesem Sinne entschieden. Eine Frau, die getrennt von ihrem Ehemann lebte, von einem anderen Mann ein Kind bekam und deren Kind als Kind des Ehemanns eingetragen wurde, war wegen Veränderung der Abstammung verurteilt worden. Die 11. Strafkammer des Kassationshofs hob die Verurteilung auf (Aktenzeichen 2021/10029 E., Entscheidung 2024/6251 K.): Die Frau hatte keinen Vorsatz zur Veränderung der Abstammung; die Eintragung war aufgrund der gesetzlichen Vermutung erfolgt.
Dieser Ansatz steht auch mit der Rechtsordnung insgesamt im Einklang. Eine Beziehung mit einer anderen Person während der Ehe, also Ehebruch, ist in der Türkei keine Straftat. Das Verfassungsgericht hob Artikel 441 des früheren Strafgesetzbuchs zum Ehebruch des Mannes 1996 und Artikel 440 zum Ehebruch der Frau 1998 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz auf. Auch das heutige Strafgesetzbuch kennt keinen Ehebruchstatbestand; Ehebruch ist lediglich ein Scheidungsgrund (TMK 161, Ehebruch). Wenn das Gesetz die Beziehung selbst nicht bestraft, wäre es widersprüchlich, der Mutter die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung des daraus geborenen Kindes als Kind des Ehemanns als Straftat anzulasten.
Zudem ist Hamit kein Einzelfall. Es könnte in der Gesellschaft viele Menschen geben, die als Kinder des Ehemanns ihrer Mutter statt ihres biologischen Vaters registriert sind. Jede ihrer Mütter als Tatverdächtige zu behandeln, entspräche weder dem Gesetzeszweck noch der gesellschaftlichen Realität. Der gesetzlich vorgesehene Weg ist klar: Vaterschaftsanfechtungs- und Vaterschaftsfeststellungsklagen (TMK 286 und 301).
Es bleibt die Möglichkeit der "Verschleierung", also dass die Mutter den Namen des wirklichen Vaters jahrelang nicht genannt hat. Ob Schweigen beziehungsweise das Nichtweitergeben einer Information diesen Tatbestand erfüllt, ist jedoch ebenfalls umstritten. In der juristischen Literatur wird Verschleierung als ein Verhalten definiert, das die rechtliche Feststellung der wahren Abstammung des Kindes verhindert. Erste Voraussetzung der Untersuchungshaft ist ein dringender Tatverdacht; wenn die Tatbestandsmerkmale so umstritten sind, ist auch das Vorliegen dieser Voraussetzung fraglich.
Zweitens: Der Haftgrund ist schwach
Eine Verdunkelungsgefahr erscheint in diesem Verfahren wenig überzeugend. Der stärkste Beweis für die Vaterschaft ist die DNA, und diese kann die Mutter nicht manipulieren. Den Namen der gesuchten Person hat sie bereits genannt. Konkrete Tatsachen, die auf Fluchtgefahr hinweisen, sind nicht öffentlich bekannt geworden.
Drittens: Die Maßnahme ist unverhältnismäßig
Das Gesetz ist eindeutig: Steht Untersuchungshaft außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache, zur erwarteten Strafe oder zur Sicherungsmaßnahme, darf sie nicht angeordnet werden (CMK 100/1). Der Abstammungstatbestand sieht ein bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Bei einer nicht vorbestraften Person kommen eine Strafaussetzung oder ein Aufschub der Urteilsverkündung mit hoher Wahrscheinlichkeit in Betracht. Gerichtliche Kontrollauflagen wie ein Ausreiseverbot oder eine Meldepflicht hätten denselben Zweck erfüllt; genau dies geschah beim Onkel.
Warum wurde die Entscheidung dann getroffen?
Wir kennen die Begründung des Richters nicht. Doch die zeitliche Abfolge fällt auf: Die Sendung wurde als Hinweis auf eine Straftat gewertet, wenige Tage später folgten polizeilicher Gewahrsam und unmittelbar danach Untersuchungshaft. Kameras begleiteten die Ingewahrsamnahme, das Verhalten der Verdächtigen wurde im Fernsehen diskutiert, und in sozialen Medien wuchs die Empörung darüber, "warum sie noch nicht in Untersuchungshaft sind".
Meines Erachtens verstärkt dieses Bild den Eindruck, dass die Entscheidung eher den Erwartungen der Öffentlichkeit als den gesetzlichen Maßstäben entsprach. Aufgabe der Justiz ist es jedoch gerade, diese Maßstäbe gegenüber solchen Erwartungen zu wahren. Wird die Entscheidung angefochten, muss der damit befasste Richter diese Fragen beantworten.
Gibt es nach achtzehn Jahren ein Verjährungsproblem?
Nein. Auch wenn die Ereignisse Jahre zurückliegen, hat die Frist für die Mutter entweder gerade erst begonnen oder noch gar nicht zu laufen angefangen.
Wird wegen einer Straftat innerhalb der gesetzlichen Frist kein Verfahren eingeleitet, kann dies danach nicht mehr geschehen; dies bezeichnet man als Verfolgungsverjährung. Das türkische Strafgesetzbuch sieht jedoch für Kinder eine Sonderregel vor (TCK 66/6, Verfolgungsverjährung): Begeht ein Vorfahr wie Mutter, Vater oder Großmutter oder eine Person mit Autorität über das Kind eine Straftat gegen dieses, beginnt die Frist, wenn das Kind das Alter von 18 Jahren beendet. Das Gesetz erkennt an, dass ein kleines Kind gegen einen Angehörigen, der ihm schadet, nicht selbst vorgehen kann.
Bei der Veränderung oder Verschleierung der Abstammung eines Kindes (TCK 231) beträgt die Verjährungsfrist acht Jahre und beginnt, wenn Hamit das Alter von 18 Jahren beendet.
Bei der Verletzung familienrechtlicher Pflichten (TCK 233) ist die Lage anders. Der Vorwurf, die Mutter habe das Kind zurückgelassen, fällt unter den ersten Absatz, der die Pflicht zur Betreuung, Erziehung oder Unterstützung regelt. Diese Tatvariante kann nur auf Strafantrag des Opfers untersucht werden; der Antrag muss binnen sechs Monaten nach Kenntnis von Tat und Täter gestellt werden. Entscheidend ist hier nicht die Verjährung, sondern ob Hamit einen Strafantrag gestellt hat.
Bei der Bedrohung (TCK 106) spielt die Verjährung keine Rolle, weil die behauptete Drohung erst vor Kurzem erfolgt sein soll.
Das Gesetz spricht vom Tag, an dem das Kind das Alter von 18 Jahren "beendet", nicht davon, dass es 18 "wird". Dies lässt sich auch so lesen, dass die Frist erst mit dem Eintritt in das Alter von 19 Jahren beginnt; für Hamit ändert sich am Ergebnis nichts. Der Onkel gehört nicht zur aufsteigenden Linie, weshalb diese Sonderregel nicht automatisch für ihn gilt.
Müge Anlıs Justiz oder Strafjustiz?
In diesem Fall brachte das Fernsehen die Justiz zum Handeln. Die Entscheidung traf die Justiz, allerdings im Schatten des Fernsehens. Das eigentliche Problem ist, dass die Grenze zwischen beiden in der öffentlichen Wahrnehmung verschwimmt und in der Bestrafung die Lösung für jedes Problem gesucht wird.
Der Beitrag der Sendung ist real. Hamit suchte seinen Vater, seit er 14 Jahre alt war, doch vor der Sendung waren keine Ermittlungen bekannt. Wenige Tage nach der Ausstrahlung wurde die Staatsanwaltschaft tätig, die Gendarmerie vernahm zahlreiche Personen, und die Mutter nannte einen Namen. Für einen jungen Menschen, dem die Zeit davonläuft, ist diese Geschwindigkeit nicht geringzuschätzen.
Doch auch der Preis dieser Methode ist real. Die Verdächtigen wurden live im Fernsehen verurteilt, bevor ihre Aussagen überhaupt aufgenommen worden waren. Behauptungen über das Privatleben der Mutter und ihr Verhalten bei der Ingewahrsamnahme wurden ohne Zusammenhang mit der Straftat im Fernsehen gezeigt. Dabei ist eine Grundregel des Rechts eindeutig: Niemand darf als schuldig gelten, bevor ein Gerichtsurteil rechtskräftig ist.
Ist Strafe das Heilmittel für jedes Problem?
Wenn in der Türkei ein Unrecht bekannt wird, lautet die erste Frage oft: "Wurde die Person in Untersuchungshaft genommen?" Vom Nachbarschaftsstreit über familiäre Auseinandersetzungen und Schuldverhältnisse bis zu Beiträgen in sozialen Medien werden viele Angelegenheiten zu Strafverfahren. Das Gerechtigkeitsempfinden der Gesellschaft scheint erst befriedigt, wenn jemand ins Gefängnis kommt.
Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Zivilverfahren können Jahre dauern, während strafrechtliche Ermittlungen manchmal innerhalb weniger Tage Ergebnisse liefern. Polizeilicher Gewahrsam und Untersuchungshaft sind sichtbar, werden zu Nachrichten und sind im Fernsehen zu sehen. Der Termin einer Verhandlung zur Vaterschaftsfeststellung dagegen interessiert niemanden.
Doch das Strafrecht dient der Bestrafung von Straftaten, nicht der Lösung des zugrunde liegenden Problems. Das Strafverfahren blickt zurück: Wer hat was getan, und welche Strafe ist angemessen? Hamits Frage richtet sich dagegen auf die Zukunft: Wer ist mein Vater, und kann er mir das Knochenmark spenden, das mein Leben retten könnte?
Die Empörung in sozialen Medien darüber, dass der Onkel nicht in Untersuchungshaft kam, spiegelt dieselbe Sichtweise wider. Untersuchungshaft ist jedoch keine Strafe, sondern eine vorläufige Maßnahme, um Flucht oder die Vernichtung von Beweisen zu verhindern. Eine Strafe wird erst am Ende des Verfahrens verhängt. Untersuchungshaft als Vorauszahlung auf die Strafe zu betrachten, untergräbt sowohl die Rechte des Verdächtigen als auch die Gerechtigkeit selbst.
Hamits eigentlicher Weg: Vaterschaftsklage und DNA
Das türkische Zivilgesetzbuch gibt einem Kind das Recht, seine Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen (TMK 301, Vaterschaftsklage). Da Hamit inzwischen volljährig ist, kann er diese Klage selbst erheben. Genau das hatte seine Mutter in der Sendung gesagt, und rechtlich war dies nicht falsch.
In diesem Verfahren kann das Gericht für den mutmaßlichen Vater einen DNA-Test anordnen. Nach dem Gesetz müssen Parteien und Dritte Untersuchungen zustimmen, die zur Feststellung der Abstammung erforderlich und für ihre Gesundheit ungefährlich sind; verweigert der Beklagte die Untersuchung, kann der Richter das erwartete Ergebnis zu seinen Lasten als festgestellt ansehen (TMK 284, Verfahren in Abstammungssachen). Die türkische Zivilprozessordnung geht noch weiter: Jeder muss die Entnahme von Blut oder Gewebe zur Feststellung der Abstammung dulden (HMK 292, Untersuchung zur Abstammungsfeststellung).
Der von der Mutter in ihrer Aussage genannte Name ist ein wichtiger Anhaltspunkt, beweist allein aber nichts. Vaterschaft wird nur durch einen DNA-Test und eine gerichtliche Entscheidung festgestellt. Aussagen aus dem Strafverfahren können im Vaterschaftsverfahren als Beweismittel dienen; das Strafverfahren kann diesen Weg beschleunigen, ihn aber nicht ersetzen.
Was bringt es Hamit, wenn seine Mutter im Gefängnis sitzt?
Die Untersuchungshaft seiner Mutter verschafft Hamit weder Knochenmark noch einen Vater. Selbst wenn der Vater gefunden wird, lässt sich seine Eignung als Spender nur durch Gewebeverträglichkeitstests feststellen. Niemand kann zur Stammzellspende gezwungen werden; sie hängt vollständig vom Gewissen und der Zustimmung der betreffenden Person ab.
Was Hamit heute wirklich braucht, ist etwas anderes: ein zügiges Vaterschaftsverfahren, die Suche nach einem geeigneten Spender im nationalen Stammzellspenderpool (TÜRKÖK) und Unterstützung bei der regelmäßigen Versorgung mit Blut. Nichts davon ergibt sich aus einem Haftbefehl.
Fazit
Es ist berechtigt, die Frage aus der Überschrift zu stellen. Was in Hamits Fall geschieht, ähnelt eher einer Justiz des Fernsehens und der öffentlichen Meinung als einer Strafjustiz.
Der Straftatvorwurf, auf dem die Untersuchungshaft der Mutter beruht, ist angesichts der gesetzlichen Vaterschaftsvermutung umstritten. Wenn Ehebruch keine Straftat ist, kann die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung des daraus geborenen Kindes als Kind des Ehemanns der Mutter nicht als Straftat angelastet werden; auch der Kassationshof hat so entschieden. Die Verdunkelungsgefahr ist gering, die erwartete Strafe nicht schwer genug, um Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Dennoch folgten Sendung, polizeilicher Gewahrsam und Untersuchungshaft innerhalb weniger Tage vor laufenden Kameras aufeinander.
Es wäre ungerecht, Müge Anlıs Beitrag zu übergehen: Sie verschaffte Hamit Gehör und brachte die Staatsanwaltschaft zum Handeln. Doch eine Fernsehsendung darf auf eine mögliche Straftat hinweisen; sie darf niemanden für schuldig erklären oder die Maßstäbe der Untersuchungshaft bestimmen. Sobald das Fernsehen in den Gerichtssaal einzieht, wird Justiz zum Schauspiel, dessen eigentlicher Verlierer erneut Hamit sein könnte.
Solange wir nicht davon ablassen, auf jedes Unrecht mit Gefängnis antworten zu wollen, wird die Grenze zwischen Fernsehjustiz und Strafjustiz weiter verschwimmen. Strafjustiz ist nur dann gerecht, wenn sie nach den gesetzlichen Maßstäben handelt.
Gegen die beschuldigten Personen liegt keine rechtskräftige Verurteilung vor; bis zum Abschluss des Verfahrens gelten sie als unschuldig.
Av. Eray Karınca

