
Was ist die Nichtigkeit der Ehe? Absolute und relative Nichtigkeitsgründe
Nichtigkeit ist die gerichtliche Ungültigerklärung der Ehe wegen eines gesetzlichen Mangels, der bei der Trauung vorlag. Eine fortbestehende andere Ehe sowie bestimmte Mängel der Ehemündigkeit und Verwandtschaft sind absolute Nichtigkeitsgründe; vorübergehender Verlust der Urteilsfähigkeit, ein Irrtum der gesetzlichen Art, Täuschung oder Drohung können relative Nichtigkeitsgründe sein. Nicht jede unglückliche Ehe oder unvollständige Anmeldung führt zur Nichtigkeit.
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