
Ist schwere Unverträglichkeit ein Scheidungsgrund?
Alltagssprachlich spricht man von „schwerer Unverträglichkeit“; nach dem geltenden türkischen Zivilgesetzbuch wird der Sachverhalt als Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft in ihren Grundlagen beurteilt. TMK Art. 166/1 verlangt, dass das gemeinsame Leben so weit gestört ist, dass den Ehegatten seine Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Die bloße Formel in der Klageschrift genügt nicht; tragende Ereignisse und Beweise sind konkret darzulegen.
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